AGB

1. Geltungsbereich

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen
RR‑Speedworks, Am Schieferbruch 57, 44795 Bochum
(nachfolgend „Anbieter“, „wir“ oder „RR‑Speedworks“)
und Verbrauchern (§ 13 BGB), die über unseren Online‑Shop Waren erwerben oder Werkleistungen buchen.


1.2
Der Anbieter verkauft Tuningteile und bietet den Einbau bzw. Umbau über Partnerwerkstätten an. Soweit der Anbieter den Ein- oder Umbau von Fahrzeugteilen vermittelt, erfolgt die Ausführung dieser Leistungen ausschließlich durch selbstständige und entsprechend qualifizierte Partnerwerkstätten. Der Umfang der jeweiligen Werkleistungen richtet sich nach der zwischen dem Kunden und der ausführenden Werkstatt getroffenen Vereinbarung.
Der Anbieter bleibt hierbei Hauptunternehmer; die Werkstattleistungen erfolgen durch Subunternehmer / Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB).


1.3
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.


2. Vertragsgegenstand

2.1
Der Anbieter vertreibt Tuningteile, Fahrzeugkomponenten sowie Rennsportartikel, teilweise ohne Straßenzulassung.


2.2
Zusätzlich bietet RR‑Speedworks Werkleistungen (Einbau, Umbau, Austausch) über feste Partnerwerkstätten an. Vertragspartner des Kunden bleibt in diesem Fall RR-Speedworks.


2.3
Vor Vertragsschluss wird der Kunde über Art und Umfang der Werkleistung, die voraussichtlichen Kosten, den Standort der ausführenden Partnerwerkstatt sowie den Ablauf der Leistungserbringung informiert.

 

3. Vertragsschluss

3.1
Durch Anklicken des Bestellbuttons gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.


3.2
Der Anbieter nimmt das Angebot innerhalb von zwei Tagen an durch

  • Bestellbestätigung per E‑Mail oder
  • Zahlungsbestätigung eines Zahlungsdienstleisters oder
  • Versandbereitstellung der Ware.

Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Annahme, gilt das Angebot des Kunden als abgelehnt.


3.3
Der Vertragstext wird gespeichert und dem Kunden per E‑Mail bereitgestellt.
Über das Kundenkonto kann der Text erneut eingesehen werden.

 

4. Werkleistungen (Einbau, Umbau, Montage)

4.1
Soweit Vertragsgegenstand ausschließlich die Lieferung von Waren oder Fahrzeugteilen ist, gelten die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen über Warenlieferungen.

Beauftragt der Kunde den Anbieter zusätzlich mit dem Einbau, Ausbau, Umbau, der Anpassung oder Bearbeitung eines Fahrzeugs oder Fahrzeugteils, gelten für diese Tätigkeiten die gesetzlichen Vorschriften über Werkverträge sowie die nachfolgenden Bestimmungen.

Der konkrete Umfang der geschuldeten Werkleistung ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.


4.2
Vertragspartner des Kunden für die gegenüber dem Anbieter beauftragten Werkleistungen ist der Anbieter. 

Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarten Werkleistungen ganz oder teilweise durch fachlich geeignete Partnerwerkstätten als Subunternehmer ausführen zu lassen. Soweit für die jeweiligen Arbeiten eine besondere handwerksrechtliche oder sonstige gesetzliche Berechtigung erforderlich ist, werden hierfür entsprechend berechtigte Fachbetriebe eingesetzt.

Die Partnerwerkstatt wird im Auftrag des Anbieters tätig. Ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Partnerwerkstatt entsteht nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

Der Anbieter bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Erbringung der beauftragten Werkleistungen verantwortlich. 

Die praktische Durchführung der handwerklichen Arbeiten erfolgt ausschließlich durch die vom Kunden ausgewählte und vom Anbieter beauftragte Partnerwerkstatt.

 

4.3
Der Anbieter arbeitet derzeit insbesondere mit folgenden Partnerwerkstätten zusammen:

Stolte Fahrzeugtechnik GmbH, Im Heetwinkel 7, 46514 Schermbeck

HDH-Concepts, Lahnstraße 31–33, 45478 Mülheim an der Ruhr

HP Works, Röhrmooser Straße 8, 85256 Vierkirchen

Der Kunde kann grundsätzlich selbst auswählen, in welcher der angebotenen Partnerwerkstätten die Werkleistung durchgeführt werden soll.

Die Auswahl steht unter dem Vorbehalt, dass die gewünschte Partnerwerkstatt für die beauftragten Arbeiten fachlich geeignet ist und über entsprechende Kapazitäten verfügt. Ist die gewünschte Partnerwerkstatt nicht verfügbar oder für die konkrete Leistung nicht geeignet, stimmt der Anbieter mit dem Kunden eine andere Partnerwerkstatt ab.

Der Anbieter informiert den Kunden vor Durchführung der Werkleistung darüber, welche Partnerwerkstatt mit dem Auftrag betraut wird und an welchem Ort das Fahrzeug oder Fahrzeugteil bereitzustellen ist.

Der Anbieter ist berechtigt, weitere fachlich geeignete Partnerwerkstätten in das Angebot aufzunehmen oder bestehende Partnerwerkstätten auszutauschen. Änderungen, die einen bereits erteilten Auftrag betreffen, werden mit dem Kunden abgestimmt.

4.4
Werkleistungen werden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erbracht.

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug oder Fahrzeugteil zum vereinbarten Termin am mitgeteilten Leistungsort bereitzustellen und dem Anbieter alle für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Informationen zu erteilen.

Der Kunde hat insbesondere auf bekannte Vorschäden, technische Defekte, Softwareänderungen, Leistungssteigerungen, nicht serienmäßige Bauteile sowie bereits vorgenommene Reparaturen oder Umbauten hinzuweisen.

Werden nicht mitgeteilte Vorschäden oder sonstige Umstände festgestellt, welche die Durchführung der Arbeiten erschweren, verhindern oder zusätzliche Arbeiten erforderlich machen, wird der Kunde hierüber informiert.

Zusätzliche kostenpflichtige Arbeiten werden grundsätzlich nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden ausgeführt.

Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden und erforderliche Mehraufwendungen, die durch schuldhaft unrichtige oder unvollständige Angaben oder durch eine schuldhafte Verletzung seiner Mitwirkungspflichten verursacht werden.

4.5
Leistungs- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Im Übrigen handelt es sich um voraussichtliche Zeitangaben.

Erkennbare wesentliche Verzögerungen werden dem Kunden mitgeteilt.

Leistungsfristen verlängern sich angemessen, soweit die Verzögerung auf Umständen beruht, die der Anbieter nicht zu vertreten hat. Hierzu gehören insbesondere eine verspätete Mitwirkung des Kunden, nicht vorhersehbare Vorschäden, erforderliche Zusatzarbeiten, Lieferverzögerungen bei benötigten Bauteilen, höhere Gewalt oder sonstige unverschuldete Betriebsstörungen beim Anbieter oder der eingesetzten Partnerwerkstatt.

Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen eines vom Anbieter zu vertretenden Leistungsverzugs bleiben unberührt.


4.6
Die Abnahme der Werkleistung erfolgt grundsätzlich bei Übergabe beziehungsweise Rückgabe des Fahrzeugs oder Fahrzeugteils.

Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachte Werkleistung abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

Bei der Übergabe erkennbare Beanstandungen sollen möglichst unmittelbar mitgeteilt und in einem Übergabe- oder Abnahmeprotokoll festgehalten werden.

Bei Verbrauchern führt das Unterlassen einer unmittelbaren Beanstandung nicht zum Verlust der gesetzlichen Mängelrechte.

4.7
Für Mängel der Werkleistung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Der Kunde soll einen festgestellten Mangel zunächst dem Anbieter mitteilen und diesem Gelegenheit geben, den Mangel zu prüfen und innerhalb angemessener Frist nachzubessern.

Die Prüfung und Nacherfüllung kann durch den Anbieter oder durch eine von ihm beauftragte fachlich geeignete Partnerwerkstatt erfolgen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

Die gesetzlichen Rechte des Kunden auf Nacherfüllung, Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz bleiben unberührt.

 

5. Preise und Zahlung (inkl. Kleinunternehmerstatus)

5.1
Soweit der Anbieter die Voraussetzungen des § 19 UStG erfüllt, wird Umsatzsteuer nicht erhoben und daher nicht ausgewiesen.


5.2
Versandkosten werden im Bestellprozess gesondert ausgewiesen.


5.3
Dem Kunden stehen die im Bestellprozess jeweils angezeigten Zahlungsarten zur Verfügung. Hierzu können insbesondere Kreditkarte, PayPal, SEPA-Lastschrift und Shopify Payments gehören.


5.4
Die Zahlung erfolgt ausschließlich an RR-Speedworks.
Die Vergütung der vom Anbieter eingesetzten Partnerwerkstätten erfolgt ausschließlich durch den Anbieter. Der Kunde ist nicht verpflichtet, Zahlungen unmittelbar an eine Partnerwerkstatt zu leisten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.


5.5
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Anbieters.

 

6. Lieferung & Gefahrübergang

6.1
Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden im Bestellprozess angegebene Lieferanschrift. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung auf dem Versandweg.


6.2
Angaben zu Lieferzeiten sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist vereinbart wurde.


6.3
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person auf den Kunden über.


6.4
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe der Ware an das mit dem Transport beauftragte Unternehmen auf den Kunden über.


6.5
Offensichtliche Transportschäden sollten dem Zusteller nach Möglichkeit unmittelbar bei Anlieferung angezeigt und dem Anbieter unverzüglich mitgeteilt werden. Die Versäumung einer solchen Mitteilung hat jedoch keine Auswirkungen auf die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden.

 

7. Produkte ohne Straßenzulassung / STVZO‑Hinweise

7.1
Produkte, die nicht ausdrücklich als für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen gekennzeichnet sind, verfügen über keine entsprechende straßenverkehrsrechtliche Zulassung.



7.2
Eine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr liegt insbesondere dann vor, wenn für das jeweilige Produkt eine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis, ECE-Genehmigung, EG-Typgenehmigung oder ein sonstiger geeigneter Zulassungsnachweis ausdrücklich angegeben wird.



7.3
Der Einbau oder die Verwendung nicht entsprechend zugelassener Produkte kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen. Vor einer Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr können insbesondere eine technische Prüfung, Abnahme, Eintragung oder behördliche Genehmigung erforderlich sein.



7.4
Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor der Verwendung eines Produkts im öffentlichen Straßenverkehr zu prüfen, ob die hierfür erforderlichen straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Hinweise des Anbieters zur möglichen Eintragungsfähigkeit ersetzen keine Prüfung oder Entscheidung durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation oder die zuständige Behörde.

 

8. Kautionsbedingungen für Austausch-Downpipes

8.1
Bei entsprechend gekennzeichneten Produkten erhebt der Anbieter eine Kaution für die Rückgabe einer geeigneten Alt-Downpipe. Die Höhe der Kaution wird dem Kunden vor Abschluss der Bestellung mitgeteilt.


8.2
Bei den im Rahmen des Austausch- und Kautionsverfahrens bereitgestellten Downpipes handelt es sich um bereits verwendete Bauteile. Aufgrund vorheriger Nutzung sowie wiederholter Ein- und Ausbauten können diese übliche Gebrauchs-, Montage- und Hitzespuren aufweisen. Hierzu können insbesondere oberflächliche Kratzer, Verfärbungen, leichte Druck- oder Scheuerspuren sowie geringfügige Gebrauchsspuren am äußeren Gewebe des Flexrohrs gehören, sofern hierdurch insbesondere Funktion, Dichtheit und Passgenauigkeit nicht beeinträchtigt werden.

Ein optisch neuwertiger oder vollständig gebrauchsspurenfreier Zustand wird nicht geschuldet. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche wegen Mängeln, welche die vereinbarte Funktion, Dichtheit, Passgenauigkeit oder sichere Verwendbarkeit der Downpipe beeinträchtigen.


8.3
Der Kunde hat innerhalb von 15 Werktagen nach Erhalt der bestellten Ware eine für das jeweilige Austauschprogramm geeignete und technisch gleichwertige Alt-Downpipe an die vom Anbieter angegebene Rücksendeanschrift zurückzusenden, sofern keine abweichende Frist vereinbart wurde.


8.4
Nach Eingang wird die zurückgesandte Alt-Downpipe auf Vollständigkeit, Ausführung, Beschädigungen und Verwendbarkeit für das Austauschprogramm geprüft.


8.5
Weist die zurückgesandte Alt-Downpipe Beschädigungen oder sonstige wertmindernde Veränderungen auf, die über die übliche gebrauchsbedingte Abnutzung hinausgehen, kann die Rückzahlung der Kaution entsprechend der tatsächlich eingetretenen Wertminderung oder der erforderlichen Instandsetzungskosten angemessen reduziert werden.

8.6
Für die Bemessung eines möglichen Abzugs gelten insbesondere folgende Orientierungs- und Höchstwerte:

  • Dellen oder vergleichbare Verformungen: bis zu 300 Euro
  • Beschädigtes oder defektes Flexrohr bzw. dessen Gewebenetz: bis zu 200 Euro
  • Sonstige erhebliche Beschädigungen oder fehlende Bestandteile: Abzug entsprechend der tatsächlich eingetretenen Wertminderung oder der erforderlichen Instandsetzungskosten.


8.7
Treffen mehrere Beschädigungen zusammen, können die jeweiligen Abzüge berücksichtigt werden. Der insgesamt vorgenommene Abzug ist auf die tatsächlich eingetretene Wertminderung beziehungsweise die erforderlichen Instandsetzungskosten und höchstens auf den Betrag der geleisteten Kaution begrenzt.


8.8
Ist die zurückgesandte Alt-Downpipe aufgrund erheblicher Beschädigungen, fehlender wesentlicher Bestandteile oder einer abweichenden Ausführung für das Austauschprogramm vollständig unbrauchbar, kann die Rückzahlung der Kaution vollständig entfallen.


8.9
Der Anbieter informiert den Kunden über das Ergebnis der Prüfung sowie über den Grund und die Berechnung eines etwaigen Abzugs.


8.10
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass keine oder eine wesentlich geringere Wertminderung beziehungsweise geringere Instandsetzungskosten entstanden sind.


8.11
Erfolgt innerhalb der vereinbarten Frist keine Rückgabe, ist der Anbieter berechtigt, die Kaution bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe einzubehalten. Nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist kann die Rückzahlung der Kaution vollständig entfallen.


8.12
Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden hinsichtlich der gelieferten Ware bleiben von den Kautionsbedingungen unberührt.

 

9. Besondere Hinweise für Motorsport- und nicht straßenzugelassene Produkte

9.1
Soweit Produkte ausschließlich für den Einsatz außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs bestimmt sind, ist dies in der jeweiligen Produktbeschreibung entsprechend gekennzeichnet.


9.2
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die jeweils geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften einzuhalten und vor Verwendung des Produkts zu prüfen, ob dessen Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr zulässig ist.


9.3
Die vom Anbieter angebotenen Metallkatalysatoren sind, soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, ausschließlich für den Betrieb mit unveränderter Original-Motorsoftware des Fahrzeugherstellers ausgelegt.
Der Anbieter weist darauf hin, dass Veränderungen an der Motorsteuerung, insbesondere Softwareoptimierungen wie Stage 1, Stage 2 oder vergleichbare Änderungen, veränderte Gemisch- oder Zündparameter sowie Pop-&-Bang-, Burble- oder vergleichbare Funktionen Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit und Lebensdauer des Katalysators und weiterer Fahrzeugkomponenten haben können.

Der Betrieb mit einer von der Original-Motorsoftware des Fahrzeugherstellers abweichenden Software oder mit entsprechend veränderten Betriebsparametern erfolgt außerhalb der vorgesehenen Einsatzbedingungen, sofern in der jeweiligen Produktbeschreibung nicht ausdrücklich eine hiervon abweichende Eignung angegeben wird.


9.4
Für Schäden, die auf einer Verwendung außerhalb der vom Hersteller oder Anbieter vorgesehenen Einsatzbedingungen beruhen, gelten ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften.

 

10. Gesetzliche Mängelrechte

10.1
Für die vom Anbieter gelieferten Waren und erbrachten Werkleistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Mängelhaftung.


10.2
Mängelrechte bestehen insbesondere nicht, soweit ein Mangel auf einen unsachgemäßen Einbau, eine unsachgemäße Verwendung, Veränderungen am Produkt oder Fahrzeug, Eingriffe in die Motorsteuerung, den Betrieb eines Metallkatalysators mit einer von der Original-Motorsoftware des Fahrzeugherstellers abweichenden Software, veränderte Gemisch- oder Zündparameter, Pop-&-Bang-, Burble- oder vergleichbare Funktionen oder eine Verwendung außerhalb der vorgesehenen Einsatzbedingungen zurückzuführen ist und diese Umstände für den geltend gemachten Mangel ursächlich waren.


10.3
Die bloße Verwendung einer von der Original-Motorsoftware abweichenden Software führt nicht zum Ausschluss gesetzlicher Mängelrechte, soweit die Softwareänderung oder die hierdurch veränderten Betriebsbedingungen für den geltend gemachten Mangel nicht ursächlich waren.


10.4
Der Kunde soll einen festgestellten Mangel zunächst dem Anbieter mitteilen und diesem Gelegenheit geben, den Mangel zu prüfen und innerhalb angemessener Frist nachzubessern.


10.5
Die Prüfung und Nacherfüllung kann durch den Anbieter oder durch eine von ihm beauftragte fachlich geeignete Partnerwerkstatt erfolgen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.


10.6
Die gesetzlichen Rechte des Kunden auf Nacherfüllung, Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz bleiben unberührt.

 

11. Haftung

11.1
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.


11.2
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.


11.3
Im Übrigen ist die Haftung wegen leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


11.4
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, entgegenstehen, eine Garantie übernommen oder ein Mangel arglistig verschwiegen wurde.


11.5
Soweit sich der Kunde zur Durchführung von Veränderungen am Fahrzeug Dritter bedient oder nach Übergabe Veränderungen am Produkt oder Fahrzeug vorgenommen werden, haftet der Anbieter nicht für hierdurch verursachte Schäden, soweit diese nicht auf einer Pflichtverletzung des Anbieters oder einer von ihm beauftragten Partnerwerkstatt beruhen.

 

12. Streitbeilegung

Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

13. Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht.
Für Verbraucher bleiben zwingende Vorschriften des Aufenthaltsstaates unberührt.

 

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

15. Kontakt

RR‑Speedworks
Am Schieferbruch 57
44795 Bochum
E‑Mail: info@rr-speedworks.de